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Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe verlängert

Überbrückungshilfe III soll bis 30.09.2021 verlängert und die Neustarthilfe erhöht werden. Wer Mitarbeiter aus der Kurzarbeit holt bekommt einen Kostenzuschuss.
„Zugleich sollen neue Anreize geschaffen werden, dass die Betriebe möglichst frühzeitig wieder öffnen und dann wieder selbst Geld verdienen können. Konkret sollen Unternehmen eine Personalkostenhilfe (also ein Zuschuss zu den Personalkosten) erhalten, wenn sie Mitarbeiter früher aus der Kurzarbeit holen oder Beschäftigte neu einstellen.“