Logo Steuerberatungskanzlei Kirchberger Petri Merseburg

Transparenzregister ab 2022 beachten

Am 1. August 2021 trat das neue Transparenzgesetz  in Kraft. Wesentliche Neuerung ist die Umstellung des bisherigen Auffangregisters zu einem Transparenz-Vollregister. Damit enthält das Register künftig umfassendere Datensätze zu den wirtschaftlich Berechtigten in einem strukturierten einheitlichen Format.Bitte lesen Sie hierzu unsere Mandanteninfomation.

Mandanteninformation Transparenzregister