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Nichtbeanstandungsfrist der Länder bei Kassen läuft ab

Die Nichtbeanstandungsregelung der Länder zur Umrüstung elektronischer Kassen auf TSE läuft zum 31.03.2021 aus. Doch insbesondere cloudbasierte TSE-Lösungen haben noch immer erhebliche Startschwierigkeiten.

Grundsätzlich besteht bereits seit 01.01.2020 die Pflicht, dass elektronische Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulationen zu schützen sind. Für die Unternehmen galt daher stets: Die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen sind umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen.

Der DStV empfiehlt in diesen Fällen daher, zeitnah einen Antrag auf Fristverlängerung nach § 148 AO beim zuständigen Finanzamt zu stellen.