Logo Steuerberatungskanzlei Kirchberger Petri Merseburg

Gastronomie: Mehrwertsteuer auf Speisen bleibt bis Ende 2022 bei 7 %

Auf Speisen in Restaurants soll befristet bis zum 31. Dezember 2022 nur der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent angewendet werden. Darauf einigte sich der Koalitionsausschluss am vergangenen Mittwoch. Ursprünglich sollte die Mehrwertsteuersenkung nur bis zum 30. Juni 2021 gelten.

Restaurants, Kneipen und Co. können ein wenig aufatmen: Die Mehrwertsteuersenkung auf Speisen wird um anderthalb Jahre verlängert. Begründet hat die Große Koalition ihre Entscheidung damit, dass Gastronomiebetriebe von der COVID19-Krise besonders betroffen sind und von der Regelung der Mehrwertsteuersenkung bislang kaum profitieren konnten: Schließlich sind die Betriebe seit dem 2. November 2020 wieder geschlossen. Und wer keine Umsätze hat, dem bringt auch die Senkung der Steuer nichts.

Langjährige Forderung der Gastro-Betriebe

Für eine dauerhafte Senkung des Mehrwertsteuersatzes setzt sich der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) nicht erst seit Beginn der Corona-Krise ein. Bereits seit einigen Jahren kämpfen Gastronomen dafür, dass die 7 Prozent auf Speisen und auch auf nichtalkoholische Getränke angewendet wird.